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eigenschaft vs eignen

Was ist der Unterschied? Lernen Sie, wann Sie welches Wort verwenden.

Vergleich nebeneinander

eigenschafteignen
DefinitionDeutsches Wort: eigenschaft. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache.Deutsches Wort: eignen. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache.
Wortartnounverb
Beispiel„Sind wir wirklich mehr als die Summe unserer Eigenschaften?“„Ich eigne mich, aufgrund meiner schwach ausgeprägten Muskeln, nicht als Bauarbeiter.“

Häufigkeit der Verwendung

eigenschaft
481
eignen
257

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen eigenschaft und eignen?
eigenschaft bedeutet: Deutsches Wort: eigenschaft. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache.. eignen bedeutet: Deutsches Wort: eignen. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache..
Wann benutzt man eigenschaft vs eignen?
Verwenden Sie eigenschaft, wenn Sie meinen: Deutsches Wort: eigenschaft. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Spr. Verwenden Sie eignen, wenn Sie meinen: Deutsches Wort: eignen. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache..

Etymologischer Vergleich

eigenschaft — Herkunft

From Middle High German eigenschaft, from Old High German eiganscaft, eiganskaft, equivalent to eigen (“own”, adjective) + -schaft (“-ship”).

eignen — Herkunft

From Middle High German eigenen, Old High German eiganen, ultimately from Proto-Germanic *aiginōną. Compare English own, Swedish ägna. Related to eigen.

Verwendung im Kontext

Beispiele mit eigenschaft

  • „Sind wir wirklich mehr als die Summe unserer Eigenschaften?“
  • „Ich bin Mann, du bist Frau; man sagt, daß der Mensch zu jeder Eigenschaft auch die schattenhaft angelegte oder unterdrückte Gegeneigenschaft in sich trägt: jedenfalls besitzt er die Sehnsucht nach ihr, wenn er nicht heillos mit sich selbst zufrieden ist.“

Beispiele mit eignen

  • „Ich eigne mich, aufgrund meiner schwach ausgeprägten Muskeln, nicht als Bauarbeiter.“
  • „Seit Zitelmann und Hölder wissen wir, daß die Rechtssubjektheit dem Organe des Vermögens, dem Verfügen-könner, dem Wirksam-wollen-könner eignet, daß nicht der Infans sondern der tutor Rechtssubjekt ist. Ist das Verfügenkönnen teils bei dem, teils bei jenem, so ist die Rechtssubjektheit gespalten. Eine Spaltung, die der Vermögenseinheit nichts abbricht. Selbst der Singularbevollmächtigte eines Handlungsfähigen ist Mitrechtssubjekt des Vermögens, auf das er kraft Vollmacht einwirken kann.“
  • „Sous ce linceul d'ennui nonchalant et affaissé dont je t'ai parlé tout à l'heure remue parfois une pensée plutôt engourdie que morte, et je n'ai pas toujours le calme doux et triste que donne la mélancolie.“

Worteigenschaften

Eigenschafteigenschafteignen
Niveauadvancedadvanced
Silben
Länge11 Zeichen6 Zeichen
Häufigkeit481257
Wortartnounverb

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