eigentlich vs eignen
Was ist der Unterschied? Lernen Sie, wann Sie welches Wort verwenden.
Vergleich nebeneinander
| eigentlich | eignen | |
|---|---|---|
| Definition | Adverb; im Grunde genommen, tatsächlich. | Deutsches Wort: eignen. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache. |
| Wortart | adv | verb |
| Beispiel | „Das wird zwar oft behauptet, aber das stimmt eigentlich gar nicht.“ | „Ich eigne mich, aufgrund meiner schwach ausgeprägten Muskeln, nicht als Bauarbeiter.“ |
Häufigkeit der Verwendung
46,744
257
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen eigentlich und eignen?
eigentlich bedeutet: Adverb; im Grunde genommen, tatsächlich.. eignen bedeutet: Deutsches Wort: eignen. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache..
Wann benutzt man eigentlich vs eignen?
Verwenden Sie eigentlich, wenn Sie meinen: Adverb; im Grunde genommen, tatsächlich.. Verwenden Sie eignen, wenn Sie meinen: Deutsches Wort: eignen. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache..
Etymologischer Vergleich
eigentlich — Herkunft
Inherited from Middle High German eigenlīche, equivalent to eigen + -lich. Compare Dutch eigenlijk.
eignen — Herkunft
From Middle High German eigenen, Old High German eiganen, ultimately from Proto-Germanic *aiginōną. Compare English own, Swedish ägna. Related to eigen.
Verwendung im Kontext
Beispiele mit eigentlich
- „Das wird zwar oft behauptet, aber das stimmt eigentlich gar nicht.“
- „Eigentlich ist das verboten, aber es wird nicht durchgesetzt.“
Beispiele mit eignen
- „Ich eigne mich, aufgrund meiner schwach ausgeprägten Muskeln, nicht als Bauarbeiter.“
- „Seit Zitelmann und Hölder wissen wir, daß die Rechtssubjektheit dem Organe des Vermögens, dem Verfügen-könner, dem Wirksam-wollen-könner eignet, daß nicht der Infans sondern der tutor Rechtssubjekt ist. Ist das Verfügenkönnen teils bei dem, teils bei jenem, so ist die Rechtssubjektheit gespalten. Eine Spaltung, die der Vermögenseinheit nichts abbricht. Selbst der Singularbevollmächtigte eines Handlungsfähigen ist Mitrechtssubjekt des Vermögens, auf das er kraft Vollmacht einwirken kann.“
- „Sous ce linceul d'ennui nonchalant et affaissé dont je t'ai parlé tout à l'heure remue parfois une pensée plutôt engourdie que morte, et je n'ai pas toujours le calme doux et triste que donne la mélancolie.“
Worteigenschaften
| Eigenschaft | eigentlich | eignen |
|---|---|---|
| Niveau | basic | advanced |
| Silben | — | — |
| Länge | 10 Zeichen | 6 Zeichen |
| Häufigkeit | 46,744 | 257 |
| Wortart | adv | verb |
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