WortWize

waren vs warte

Was ist der Unterschied? Lernen Sie, wann Sie welches Wort verwenden.

Vergleich nebeneinander

warenwarte
DefinitionDeutsches Wort: waren. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache.Deutsches Wort: warte. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache.
WortartSubstantivnoun
Beispiel„The word waren originates from ...“„Der BGH sieht daher unter Zustimmung eines Teils der Literatur alle MM als reine Unrechtselemente an. Diese Zuordnung wird auch durch die normative Schuldtheorie nahe gelegt, zu der sich nicht nur der BGH, sondern auch die überwiegende Auffassung im Schrifttum bekennt. Charakteristisch für sie ist es, Schuld bloß durch ein negatives Kriterium, nämlich dem Zurückbleiben hinter den Verhaltensanforderungen des Rechts zu bestimmen. Von dieser Warte aus stehen dann alle Motive und Absichten, die zum Töten führen einander gleich und können daher keine Schuldelemente aufweisen.“

Häufigkeit der Verwendung

waren
117,474
warte
68,407

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen waren und warte?
waren bedeutet: Deutsches Wort: waren. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache.. warte bedeutet: Deutsches Wort: warte. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache..
Wann benutzt man waren vs warte?
Verwenden Sie waren, wenn Sie meinen: Deutsches Wort: waren. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache.. Verwenden Sie warte, wenn Sie meinen: Deutsches Wort: warte. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache..

Etymologischer Vergleich

waren — Herkunft

Etymology not available

warte — Herkunft

From Middle High German warte, from Old High German warta, from Proto-West Germanic *wardu, from Proto-Germanic *wardō.

Verwendung im Kontext

Beispiele mit waren

  • „The word waren originates from ...“
  • „Understanding the waren requires knowledge of its etymology.“
  • „Waren is used in various contexts today.“

Beispiele mit warte

  • „Der BGH sieht daher unter Zustimmung eines Teils der Literatur alle MM als reine Unrechtselemente an. Diese Zuordnung wird auch durch die normative Schuldtheorie nahe gelegt, zu der sich nicht nur der BGH, sondern auch die überwiegende Auffassung im Schrifttum bekennt. Charakteristisch für sie ist es, Schuld bloß durch ein negatives Kriterium, nämlich dem Zurückbleiben hinter den Verhaltensanforderungen des Rechts zu bestimmen. Von dieser Warte aus stehen dann alle Motive und Absichten, die zum Töten führen einander gleich und können daher keine Schuldelemente aufweisen.“
  • „[Es] gewähren die §§ 994 I 1, 995 BGB dem gutgläubigen Besitzer Ersatz für notwendige Verwendungen unabhängig von einem verbleibendem Verwendungserfolg. Sie zielen mithin auf den Ausgleich einer Entreicherung und nicht auf die Abschöpfung einer Bereicherung (anders § 818 III); […] Nicht notwendige Verwendungen werden ihm dagegen nur insoweit ersetzt, als sie den Wert der Sache auch noch im Zeitpunkt ihrer Rückgabe erhöhen, § 996. Dies begründet zwar das Risiko einer aufgedrängten Bereicherung; da aber das Vermögen des Eigentümers hierdurch nicht geschmälert wird (Vermögensumschichtung, nicht aber -reduktion), erscheint es angemessen, dem Vertrauensschutz insoweit (noch) den Vorrang einzuräumen. Verwendungen, die sich aus der Warte des Eigentümers (bei entsprechender Ersatzpflicht) jedoch als vermögensreduzierend darstellen (weder notwendig noch nützlich), sind hingegen nicht ersatzfähig.“

Worteigenschaften

Eigenschaftwarenwarte
Niveaubasicbasic
Silben
Länge5 Zeichen5 Zeichen
Häufigkeit117,47468,407
WortartSubstantivnoun

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