ätzend vs warte
Was ist der Unterschied? Lernen Sie, wann Sie welches Wort verwenden.
Vergleich nebeneinander
| ätzend | warte | |
|---|---|---|
| Definition | Deutsches Wort: ätzend. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache. | Deutsches Wort: warte. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache. |
| Wortart | adj | noun |
| Beispiel | „ätzende Kritik“ | „Der BGH sieht daher unter Zustimmung eines Teils der Literatur alle MM als reine Unrechtselemente an. Diese Zuordnung wird auch durch die normative Schuldtheorie nahe gelegt, zu der sich nicht nur der BGH, sondern auch die überwiegende Auffassung im Schrifttum bekennt. Charakteristisch für sie ist es, Schuld bloß durch ein negatives Kriterium, nämlich dem Zurückbleiben hinter den Verhaltensanforderungen des Rechts zu bestimmen. Von dieser Warte aus stehen dann alle Motive und Absichten, die zum Töten führen einander gleich und können daher keine Schuldelemente aufweisen.“ |
Häufigkeit der Verwendung
693
68,407
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen ätzend und warte?
ätzend bedeutet: Deutsches Wort: ätzend. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache.. warte bedeutet: Deutsches Wort: warte. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache..
Wann benutzt man ätzend vs warte?
Verwenden Sie ätzend, wenn Sie meinen: Deutsches Wort: ätzend. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache.. Verwenden Sie warte, wenn Sie meinen: Deutsches Wort: warte. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache..
Etymologischer Vergleich
ätzend — Herkunft
Etymology not available
warte — Herkunft
From Middle High German warte, from Old High German warta, from Proto-West Germanic *wardu, from Proto-Germanic *wardō.
Verwendung im Kontext
Beispiele mit ätzend
- „ätzende Kritik“
- „Ich weiß, das mit dem Schätzen ist schwierig / Ich find’s nur ätzend, wenn ich auf der Tanke kein Bier krich!“
Beispiele mit warte
- „Der BGH sieht daher unter Zustimmung eines Teils der Literatur alle MM als reine Unrechtselemente an. Diese Zuordnung wird auch durch die normative Schuldtheorie nahe gelegt, zu der sich nicht nur der BGH, sondern auch die überwiegende Auffassung im Schrifttum bekennt. Charakteristisch für sie ist es, Schuld bloß durch ein negatives Kriterium, nämlich dem Zurückbleiben hinter den Verhaltensanforderungen des Rechts zu bestimmen. Von dieser Warte aus stehen dann alle Motive und Absichten, die zum Töten führen einander gleich und können daher keine Schuldelemente aufweisen.“
- „[Es] gewähren die §§ 994 I 1, 995 BGB dem gutgläubigen Besitzer Ersatz für notwendige Verwendungen unabhängig von einem verbleibendem Verwendungserfolg. Sie zielen mithin auf den Ausgleich einer Entreicherung und nicht auf die Abschöpfung einer Bereicherung (anders § 818 III); […] Nicht notwendige Verwendungen werden ihm dagegen nur insoweit ersetzt, als sie den Wert der Sache auch noch im Zeitpunkt ihrer Rückgabe erhöhen, § 996. Dies begründet zwar das Risiko einer aufgedrängten Bereicherung; da aber das Vermögen des Eigentümers hierdurch nicht geschmälert wird (Vermögensumschichtung, nicht aber -reduktion), erscheint es angemessen, dem Vertrauensschutz insoweit (noch) den Vorrang einzuräumen. Verwendungen, die sich aus der Warte des Eigentümers (bei entsprechender Ersatzpflicht) jedoch als vermögensreduzierend darstellen (weder notwendig noch nützlich), sind hingegen nicht ersatzfähig.“
Worteigenschaften
| Eigenschaft | ätzend | warte |
|---|---|---|
| Niveau | advanced | basic |
| Silben | — | — |
| Länge | 6 Zeichen | 5 Zeichen |
| Häufigkeit | 693 | 68,407 |
| Wortart | adj | noun |
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