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cyberterrorismus vs mitteilen

Was ist der Unterschied? Lernen Sie, wann Sie welches Wort verwenden.

Vergleich nebeneinander

cyberterrorismusmitteilen
DefinitionDeutsches Wort: cyberterrorismus. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache.Deutsches Wort: mitteilen. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache.
WortartSubstantivverb
Beispiel„Das Wort cyberterrorismus hat mehrere Bedeutungen im Deutschen.“„Das teilte der EU-Präsident mit.“

Häufigkeit der Verwendung

cyberterrorismus
7
mitteilen
2,149

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen cyberterrorismus und mitteilen?
cyberterrorismus bedeutet: Deutsches Wort: cyberterrorismus. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache.. mitteilen bedeutet: Deutsches Wort: mitteilen. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache..
Wann benutzt man cyberterrorismus vs mitteilen?
Verwenden Sie cyberterrorismus, wenn Sie meinen: Deutsches Wort: cyberterrorismus. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutsche. Verwenden Sie mitteilen, wenn Sie meinen: Deutsches Wort: mitteilen. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprac.

Etymologischer Vergleich

cyberterrorismus — Herkunft

Etymology not available

mitteilen — Herkunft

From Middle High German mite teilen, corresponding to mit- + teilen.

Verwendung im Kontext

Beispiele mit cyberterrorismus

  • „Das Wort cyberterrorismus hat mehrere Bedeutungen im Deutschen.“
  • „cyberterrorismus ist ein gebräuchlicher Ausdruck.“
  • „Die Verwendung von cyberterrorismus ist vielfältig.“

Beispiele mit mitteilen

  • „Das teilte der EU-Präsident mit.“
  • „Er teilte Peter mit, dass er in den Besprechungsraum kommen soll.“
  • „Der objektive Tatbestand ist allerdings erst vollendet, wenn gerade solche Gebäudeteile betroffen sind, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind. Damit genügt unter dem Gesichtspunkt des Lebens- und Leibesschutzes der Bewohner zwar das Inbrandsetzen der Wohnungstür stets, das der Lattentür im Keller aber nur dann, wenn sich das Feuer auch tatsächlich den Wohnbereichen mitteilt; hier reicht die bloße Eignung der Mitteilung ebenso wenig (so aber BGHSt 18, 363 ff. zum alten sowie BGH NStZ 2000, 197 [198] und BGH StV 1999, 210 zum neuen Recht; ähnlich AnwK/Börner § 306a Rn. 18) wie die Feststellung eines nur »funktionalen Zusammenhangs mit dem Wohnzweck« (Radtke ZStW 110 [1998], 848 [870]) da ein solcher ohne Weiteres auch Kellern, Garagen und Abstellflächen zukommen kann (dienen diese doch mittelbar auch dem »Wohnen«).“

Worteigenschaften

Eigenschaftcyberterrorismusmitteilen
Niveauacademicintermediate
Silben
Länge16 Zeichen9 Zeichen
Häufigkeit72,149
WortartSubstantivverb

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